In diesem Lehrgang erfahren Sie, wie Sie sich im Alarmfall als Interventionskraft korrekt und rechtssicher verhalten.
Kursinhalte
- rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
- Umgang mit Menschen
- Dienstkunde
- technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
- Informations- und Erfahrungsaustausch
- schriftliche Wissensfeststellung gem. VdS 2172
Kursziel
Befähigung, die erlernten Kenntnisse und Techniken als Interventionskraft anzuwenden
Zielgruppe
Mitarbeitende, die als Interventionskraft, Alarm- und Revierfahrer oder im Bereich Werkschutz (bspw. Alarmverfolgung) eingesetzt werden wollen
Zugangsvoraussetzung
gewerberechtliche Einstiegsqualifikation gem. § 34a GewO
Leistungen
- Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozierende
- Lehrgangsunterlagen
Kursdauer
3 Tage
Ihr Vorteil bei der A|S|S
- Qualifizierung durch praxiserfahrene Dozierende
- hoher Praxisbezug durch beispielhafte Anwendung des Erlernten
Präsenzlehrgang
Interventionskraft (gem. VdS 2172)
Lehrgangszeitraum | Anmeldeschluss |
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